Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Lieferungen und Leistungen der SCHUPP GmbH & Co. KG für
Teil 1: Endverbraucher
Teil 2: Unternehmen, Kaufleute, Selbstständige, Freiberufler
Teil 1: AGB für Privatkunden
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge und Lieferungen aufgrund von Bestellungen von Kunden (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB) der Fa. Schupp GmbH & Co. KG - nachfolgend SCHUPP genannt - über den Webshop www.schupp.shop oder telefonische oder sonstige schriftliche Bestellungen für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
1.2 Unsere AGB finden nur Anwendung, wenn der Interessent oder Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferung und Leistung weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Registrierung und Hinweise zur Datenverarbeitung
2.1 Der Abschluss von Verträgen über den Kauf und die Lieferung von Waren von SCHUPP setzt voraus, dass sich der Kunde für den Webshop www.schupp.shop mit den dort geforderten personenbezogenen Daten anmeldet und sein Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen erklärt. Registrierungsberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Mit der Registrierung wählt der Kunde gemäß dem, auf der Internetseite von SCHUPP hinterlegten Anmeldeformular, einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Das Passwort ist von dem Kunden geheim zu halten und darf Dritten nicht mitgeteilt werden.
2.2 Abgesehen von den in Nr. 2.1 genannten Pflichten ist mit der Registrierung des Kunden auf der Internetseite von SCHUPP keine Verpflichtung verbunden und die Registrierung erfolgt für den Kunden kostenlos. Der Kunde kann seine Registrierung jederzeit wieder löschen lassen. Änderungen können online über die auf der Internetseite von SCHUPP enthaltenen Anmeldeformulare eingegeben werden.
2.3 Die vom Kunden im Rahmen der Registrierung gemäß 2.1 und 2.2 eingegebenen personenbezogenen Daten werden von SCHUPP ausschließlich zur Abwicklung der zwischen SCHUPP und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über Warenlieferungen und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Leistungsangebotes bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung einer Warenbestellung zu erteilen, sie kann jedoch jederzeit widerrufen werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Angebote im Webshop www.schupp.shop sind freibleibend und stellen einen unverbindlichen Online - Katalog dar.
3.2 Durch Aufgabe einer Bestellung im Webshop (welche die vorherige Registrierung und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen erfordert) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts.
3.3 SCHUPP wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine automatische Annahmebestätigung per E-Mail zusenden. Erst mit dieser Annahmebestätigung von SCHUPP gilt das Angebot als angenommen und der Kaufvertrag als zustande gekommen.
3.4 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
4. Lieferung, Versand- und Verpackungskosten
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die angemessene Versandart und das Versandmittel von SCHUPP nach billigen Ermessen bestimmt.
4.2 Die Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet. Angaben hierzu findet der Kunde in der Versandkostenregelung bzw. bei produktspezifischen Kosten direkt beim jeweiligen Produkt.
4.3 Es wird von SCHUPP nur die ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen geschuldet. Für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen ist SCHUPP nicht verantwortlich.
5. Preise, Zahlungsmodalitäten und Versandkosten
5.1 Die, im Webshop www.schupp.shop angegebenen Preise, verstehen sich stets einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ohne Versand- und Verpackungskosten.
5.2 Die entsprechenden Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
5.3 Der Kunde kann wahlweise per PayPal, Lastschrift oder Vorkasse bezahlen.
5.4 Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die normal mit der Post zurückgesandt werden können, werden von SCHUPP nicht erstattet.
5.5 Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.6 Zu Pay Pal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) behält sich SCHUPP das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7. Mängelgewährleistung, Garantie
7.1SCHUPP haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen der nachstehenden Nr. 8 verlangt werden.
Geringfügige Farbabweichungen begründen keine Mängelrechte.
7.2Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von SCHUPP gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
8. Haftung
8.1Vorbehaltlich der nachstehenden Nr. 8.2 und/oder Nr. 8.3 sind Schadensersatzansprüche unserer Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen der Höhe nach (a) bezüglich gelieferter schadensursächlicher Waren auf einen Betrag in Höhe des diesbezüglich vereinbarten Preises beschränkt und (b) im Übrigen ausgeschlossen.
8.2Die Haftungsbeschränkung gem. Nr. 8.1 gilt nicht, wenn die Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht; im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3Die Haftungsbeschränkungen der Nr. 8.1 gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist oder ausnahmsweise eine Garantie (Bezeichnung als „Garantie“) übernommen haben.
9. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
9.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
9.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SCHUPP GmbH & Co. KG, Glattstraße 78, 72280 Dornstetten, Fax: + 49 (0) 7443 – 2190, Tel: +49 (0) 7443 - 2430, E-Mail: vertrieb@schupp-gmbh.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular(Nr. 9.5) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
9.3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die normal mit der Post zurückgesandt werden können. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
9.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
(1) Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Insbesondere wenn unsere Kunden eine spezielle Farbbestimmung vorgenommen haben, berechtigt eine nur geringfügige (oft unvermeidliche[hjs1] ) Farbabweichung nicht zur Rückgabe. Dies gilt insbesondere auch bei einer Farbvorgabe unserer Kunden nach RAL-Farbtönen.
(2) Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
(3) Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
9.5 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An SCHUPP GmbH & Co. KG, Glattstraße 78, 72280 Dornstetten, Fax: + 49 (0) 7443 – 2190, E-Mail: vertrieb@schupp-gmbh.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
10. Schlussbestimmungen
10.1Der zwischen SCHUPP und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts - übereinkommens.
10.2Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
10.3Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Teil 2: AGB für Unternehmen, Kaufleute, Selbstständige etc. (B2B)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen (nachfolgend AGB genannt) gelten grundsätzlich für alle - auch zukünftigen - Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Schupp GmbH & Co. KG, D-72280 Dornstetten (nachfolgend Lieferer genannt) an Unternehmer (§ 14 BGB), innerhalb Deutschlands, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch des Lieferers nicht Vertragsinhalt.
2. Vertragsschluss, Unterlagen, technische Normen, Preise,
Verpackung, Transportversicherung, Montage
2.1 Angebote des Lieferers sind unverbindlich.
2.2 Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen nebst Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über Vertragsprodukte und Leistungen sind nur annähernd verbindlich. Bestimmte Eigenschaften der zu liefernden Ware gelten nur dann als garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Bezugnahme auf Normen oder vereinbarte Spezifikationen allein beinhaltet lediglich eine nähere Waren- bzw. Leistungsbezeichnung und keine Zusicherung von Eigenschaften.
2.3 Alle Preise gelten ab Werk des Lieferers zuzüglich Umsatzsteuer (vgl. 3.1). Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Verpackung nach Wahl des Lieferers gegen Berechnung.
2.4 Die Preise für Geräte sind ohne Transportkosten ausgewiesen. Erfolgt ein Versand auf Kundenwunsch, so werden mindestens die Versandkosten gemäß aktuellem Stand im Onlineshop berechnet. Die Transportkosten für Geräte werden i.d.R. gesondert berechnet und ausgewiesen.
2.5 Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung kann vom Lieferer gegen Berechnung abgeschlossen werden.
2.6 Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen der jeweils neuen Preise werden alle früher veröffentlichten Preise, auch diejenigen aus Sonderwerbungen, ungültig. Die im jeweils aktuellen Katalog bzw. in den aktuellen Sonderwerbemitteln oder im Onlineshop genannten Preise sind unverbindlich.
2.7 Die Preise für Präparate und Kleingeräte, wenn nicht anders dokumentiert, sind frei Haus für das deutsche Festland ausgewiesen. Bei Bestellung mit geringem Nettoauftragswert ist jedoch eine Versandkostenpauschale zu entrichten. Die Versandkosten werden in Bezug zum Nettoauftragswert wie folgt berechnet:
Unter € 25,– Versandkostenpauschale € 6,90
Ab € 25,– bis € 100,– Versandkostenpauschale € 3,50
Ab € 100,– Versandkostenfrei
Bei Versand von Verbrauchsartikeln und Kleingeräten auf eine deutsche Insel frei Verwendungsstelle wird ein Inselzuschlag in Höhe von € 15,- (netto) berechnet.
2.8 Gelieferte Geräte und Hilfsmittel werden vom Besteller montiert. Der Besteller hat für eine fachgerechte Montage entsprechend den Anforderungen der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) zu sorgen. Der Lieferer übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden die aus einer unsachgemäßen Montage oder Aufstellung von Gerätschaften und Produkten entstehen. Wenn der Lieferer aufgrund zusätzlicher ausdrücklicher Vereinbarung die Montage und/oder Inbetriebnahme übernimmt, gelten dessen Allgemeine Montagebedingungen, und die Montageleistung wird gesondert berechnet.
Rechtzeitige Leistung des Lieferers setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen Besteller und Lieferer geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Übergabe von Unterlagen, insbesondere Einbringungsbogen, Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat. Erfüllt der Besteller etwaige Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Verzögerung. Der Besteller trägt dafür Sorge, dass die bauseits verlegten Leitungen den übermittelten Vorgaben bzw. den bereitgestellten Anschlusszeichnungen entsprechen. Bauliche Veränderungen am vorhandenen Strom- und Wasserinstallationsnetz können vom Lieferer nicht durchgeführt werden.
3. Lieferung, Gefahrübergang, Versand
3.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung ausschließlich ab Werk des Lieferers (EXW Dornstetten oder Loßburg-Wittendorf, Incoterms 2020).
3.2 Bei Vereinbarung „frei Verwendungsstelle“ wird an den Ort der Verwendung (Stockwerk/Raum/Appartement) an der vereinbarten Adresse geliefert. Letzterenfalls einschließlich Aufbau, Einweisung, Funktionskontrolle und Rücknahme der Verpackung. Einweisungspflichtige Medizinprodukte werden vom Lieferer gegen eine Versandkostenpauschale frei Verwendungsstelle des Bestellers geliefert. Der Lieferer oder dessen qualifizierter Beauftragter übernimmt die Funktionsprüfung und die Einweisung nach der MPBetreibV. Sofern der Besteller die direkte Lieferung frei Verwendungsstelle am Tag der Lieferung nicht ermöglicht, erfolgt die Einweisung durch den Lieferer zu einem späteren Zeitpunkt gegen gesonderte Berechnung.
3.3 Teillieferungen sind zulässig.
3.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bestimmt der Lieferer Beförderer, Beförderungsart und -mittel.
4. Lieferzeit, Verzug, Rücktritt
4.1 Angegebene Liefertermine sind in der Regel unverbindlich und nur dann bindend, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Zeichnungen, Genehmigungen, Einbringungsbogen und sonstigen Formalitäten sowie vor Leistung von vereinbarten Vorauszahlungen.
4.2 Im Falle eines vom Lieferer zu vertretenden Lieferverzugs darf der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – nach Ablauf von 2 Wochen für jede weitere vollendete Woche des Verzugs unter Ausschluss weiterer Ansprüche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % - höchstens aber insgesamt 5% - vom Werte des Teils der Lieferung verlangen, der infolge des Verzugs nicht wie beabsichtigt genutzt werden kann. Nr. 8.2 gilt entsprechend.
4.3 Soweit der Höchstbetrag des Schadensersatzes nach Nr. 4.2 erreicht ist, darf der Besteller – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistung die Aufhebung des Vertrags bezüglich des verspäteten Teils erklären, wenn der Lieferer nicht vorher erfüllt.
4.4 Befindet sich der Besteller mit einer wesentlichen Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis in Verzug, ist der Lieferer berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges zu verlängern. Nr. 5 gilt entsprechend.
5. Abnahme
5.1 Lieferungen sind, auch wenn sie nicht wesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Mängelrechte entgegenzunehmen. Der Besteller trägt die durch eine verspätete Abnahme entstandenen Kosten für Lagerung, Versicherung, Schutzmaßnahmen etc. Ohne besonderen Nachweis hat er mindestens pro Woche der Verspätung 0,5 % des Auftragswertes, maximal jedoch insgesamt 5 % zu bezahlen. Der Lieferer darf dem Besteller schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, falls dieser zur Lieferzeit die Ware nicht abnimmt. Das Recht des Lieferers, den Kaufpreis zu verlangen, bleibt unberührt. Nach Fristablauf kann der Lieferer den Vertrag durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufheben und Schadensersatz verlangen.
5.2 Für die Bearbeitung von Rücksendungen, die ungerechtfertigt bzw. ohne entsprechende Absprache beim Lieferer eingehen, behält dieser sich vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Nettoauftragswerts zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer mindestens aber € 10,– zu berechnen. Rücksendungen, die ungerechtfertigt und/ oder ohne Absprache mit dem Lieferer unfrei eingehen, können nicht angenommen werden.
5.3 Lieferungen ohne feste Leistungszeit („auf Abruf“) können nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Ware dann für maximal 26 Wochen verfügbar und in diesem Zeitraum vollständig abzunehmen. Abrufe müssen mit einer Frist von zwei Wochen angekündigt und die Liefertermine von uns schriftlich bestätigt werden.
5.4 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Anlieferung erfolgen kann. Sollte die Lieferung nicht entgegen genommen werden, wird diese automatisch an den Lieferer zurückgesandt. Zusätzlich entstandene Lieferkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
6. Zahlung
6.1 Alle Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb der auf dem Rechnungsbeleg angegebenen Zahlungskonditionen sowie Zahlungsfälligkeiten zu erbringen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Geschäftskonto des Lieferers maßgeblich. Nach Ablauf der Frist gerät der Besteller spätestens in Zahlungsverzug. Bei Aufträgen von über € 5.000,– Bruttoauftragswert wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Bruttoauftragswerts fällig. Bei Sonderanfertigungen wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von zwei Dritteln des Bruttoauftragswerts fällig.
6.2 Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist der Lieferer vom Tage der Fälligkeit an zur Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % b[hjs2] erechtigt.
Im Falle des Zahlungsverzugs darf der Lieferer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB berechnen.
Der Lieferer darf insoweit die Ausführung des Vertrags aussetzen. Hat der Besteller die vereinbarte Zahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Fälligkeit erbracht, darf der Lieferer durch schriftliche Mitteilung die Aufhebung des Vertrages erklären und Schadensersatz verlangen.
6.3 Wenn besondere Umstände begründeten Anlass zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Besteller geben, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig und der Lieferer ist berechtigt, Lieferung gegen Vorauskasse sowie Vorauskasse vor Fertigungsfreigabe zu verlangen. Satz 1 findet auch bei Zahlungsverzug des Bestellers aus anderen mit dem Lieferer geschlossenen Verträgen Anwendung. Ist Teilzahlung vereinbart und bleibt der Besteller mit einem Betrag von mehr als 10 % des noch offenen Kaufpreises im Rückstand, so wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
6.4 Der Besteller verpflichtet sich, im Falle von Lastschriften oder Abbuchungsvereinbarungen zur Mitwirkung am SEPA-Firmenlastschriftverfahren. Der Einzug der Lastschrift erfolgt gemäß den Zahlungskonditionen und der Vorabankündigung (Pre-Notification) auf dem Rechnungsbeleg. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Tage verkürzt. Der Besteller sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen, Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, es sei denn, diese waren vom Lieferer zu vertreten.
7. Verantwortlichkeit für Vertragsmäßigkeit der Ware (Sach- und Rechtsmängel), Gewährleistung
a) Neuprodukte
7.1 (Untersuchungs- und Rügepflicht) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Er hat dabei nach den anerkannten Regeln der Technik vorzugehen. Er verliert in jedem Falle das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit zu berufen, wenn er sie dem Lieferer nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, in dem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich anzeigt und genau bezeichnet. Der Besteller hat nach Absprache mit dem Lieferer für die Sicherstellung sämtlicher Beweise zu sorgen.
7.2 (Behandlung und Lagerung) Der Nachweis der pfleglichen Behandlung sowie ordnungsgemäßen Lagerung der Ware obliegt dem Besteller.
7.3 (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rücktritt) Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so darf der Lieferer auch bei wesentlichen Mängeln die Vertragswidrigkeit zunächst nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist, mindestens binnen 2 Wochen nach Aufforderung durch den Besteller beheben. Der Besteller ist im Rahmen des Zumutbaren zur Mitwirkung an der Nachbesserung und gemäß den Anweisungen des Lieferers verpflichtet. Nur in dringenden Fällen (Gefahr unverhältnismäßig großer Schäden, Gefährdung der Betriebssicherheit) darf der Besteller Mängel selbst oder durch fachlich qualifizierte Dritte beseitigen. Er hat den Lieferer sofort zu informieren und dessen Einwilligung einzuholen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt - gegebenenfalls nach vorheriger Fristsetzung- berechtigt. Bei nur unerheblichen Mängeln ist der Besteller nur zur Minderung des Kaufpreises berechtigt (§ 440 BGB).
7.4 (Minderung) Wenn der Lieferer eine Vertragswidrigkeit nicht gemäß Nr. 7.3 durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behebt, kann der Besteller den Kaufpreis angemessen herabsetzen.
7.5 Für indirekte Schäden, die zum Beispiel durch unsachgemäßes Öffnen der Verpackung entstehen, haftet der Lieferer nur unter den Voraussetzungen der Nr. 8.2.
7.6 Die Gewährleistungsfrist für Liegengestelle beträgt mit Ausnahme der Verschleißteile fünf (5) Jahre beginnend mit dem Zeitpunkt der Auslieferung. Ansonsten gilt die Regelung in Nr. 12.
7.7 (Handelsübliche Abweichungen, konstruktive Änderungen) Abweichungen in Mengen, Maßen, Qualität, Gewichten, Farbtönen und ähnlichem sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet. Äquivalente konstruktive Änderungen bleiben vorbehalten.
7.8 (Beachtung von Instruktionen des Lieferers) Instruktionen des Lieferers über die Behandlung oder Anwendung der Vertragsprodukte sind vom Besteller einzuhalten, ansonsten werden Mängelansprüche nicht anerkannt.
b) Gebrauchtprodukte
Für Gebrauchtprodukte gelten die Nrn. 7.1 bis 7.8 mit folgenden Einschränkungen:
7.9 Gebrauchtprodukte werden grundsätzlich im Ist-Zustand verkauft. Der Besteller hat das Recht und die Pflicht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen. Zubehör wird nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung geliefert.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, mit Ausnahme solcher wegen besonders übernommener Garantien.
Die Haftungsbeschränkung der Nr. 8 gilt für die Lieferung von Gebrauchtprodukten entsprechend.
7.10 Vorführ- und Ausstellungsgeräte sind Gebrauchtprodukte.
8. Verantwortlichkeit für Nebenpflichten, allgemeine Haftungsbegrenzung
8.1 Für die Erfüllung der vertraglichen oder vorvertraglichen Nebenpflichten steht der Lieferer nur entsprechend den Bestimmungen der Nrn. 4, 8.2 sowie Nr. 11 ein.
8.2 Soweit nicht in den Nummern 4.2, 4.3 und 7.1 bis 7.4, 8, 10 und 11 geregelt, ist der Lieferer - gleich aus welchen Rechtsgründen - für Vertragswidrigkeiten und Schäden nicht verantwortlich. Dies gilt für jegliche durch Sach- oder Rechtsmängel oder sonst wie verursachte Schäden einschließlich Produktionsausfalls, entgangenen Gewinns oder anderer indirekter Schäden (Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind). Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer bei leichter Fahrlässigkeit aber nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Lieferer haftet jedoch in jedem Falle für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für besonders übernommene Garantien, bei Arglist, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wenn nach deutschem oder ausländischem Produkthaftungsgesetz für Körperschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
9. Pläne, Verkaufsunterlagen, Software, Geheimhaltung, Verpflichtungen nach dem deutschen Medizinproduktegesetz (MPG) und der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte.
9.1 Alle Rechte an vom Lieferer gefertigten Mustern, Vorrichtungen, Werkzeugen, Zeichnungen, Entwürfen und Plänen, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, stehen ausschließlich diesem zu.
9.2 Sämtliche Verkaufsunterlagen wie Kataloge, Musterbücher, Preislisten, Datenträger, Bilddaten, Texte, Videos etc., die dem Besteller zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Lieferers und sind auf Anforderung zurückzusenden.
9.3 Gelieferte Software bleibt Eigentum des Lieferers. Sie darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers Dritten nicht zugänglich gemacht werden und weder kopiert noch sonst wie dupliziert werden. Der Besteller erhält ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Ware, für die die Software geliefert wurde.
9.4 Die Vertragsparteien vereinbaren, alle wirtschaftlichen und technischen Details ihrer gegenseitigen Geschäftsverbindung geheim zu halten, wenn diese als vertraulich bezeichnet wurden oder sich ein Geheimhaltungsinteresse aus den Umständen ergibt. Dies gilt auch für die in Nrn. 9.1 bis 9.3 genannten Gegenstände, die ohne Autorisierung nicht kopiert oder dritten Parteien offengelegt oder sonst zugänglich gemacht werden dürfen. Alle Eigentums- und Urheberrechte an vom Lieferer stammenden Informationen - auch in elektronischer Form - verbleiben bei diesem.
9.5 Die Vertragsparteien werden ihren Unterlieferanten dieselben Geheimhaltungsverpflichtungen wie in Nr. 9.4 beschrieben auferlegen.
9.6 Die Vertragspartner haben alle Verpflichtungen, die sich aus der Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 sowie dem deutschen Medizinproduktegesetz ergeben, zu erfüllen. Hierzu gehören sowohl Marktbeobachtung, Information, Kommunikation, Risikoanalyse und Rückverfolgbarkeit der ausgelieferten Produkte bis hin zum Endverbraucher. Die Vertragspartner haben die sich aus EU- und deutschem Recht ergebenden Anwender- und Betreiberpflichten zu erfüllen.
10. Nichtbelieferung, Unmöglichkeit, Unvermögen
Für die Fälle der allgemeinen Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie des Unvermögens des Lieferers gelten für Rücktritts- und Schadensersatzrechte des Bestellers die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 275, 323, 326 BGB). Nrn. 8.2 und 11 finden entsprechende Anwendung.
11. Höhere Gewalt
11.1 Jede Partei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten, Epidemien oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem dieser Gründe beruhen.
11.2 Jede Partei darf den Vertrag durch schriftliche Kündigung beenden, falls dessen Durchführung für mehr als 6 Monate gemäß Nr. 11.1 verhindert ist.
12. Verjährung
Jegliche Ansprüche des Bestellers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen 12 Monaten ab Gefahrübergang (Nr. 3). Die Verantwortlichkeit des Lieferers beschränkt sich auf Vertragswidrigkeiten, die innerhalb dieses Zeitraums auftreten. Die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen, die nach Nr. 8.2 bestehen bleibt unberührt.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem der Lieferung zugrundeliegenden vertraglichen Rechtsverhältnis Eigentum des Lieferers. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
13.2 Der Besteller unterstützt den Lieferer bei jeglichen Maßnahmen, die nötig sind, um dessen Eigentum zu schützen. Der Besteller informiert den Lieferer unverzüglich, wenn Gefahren für dessen Eigentum entstehen. Dies gilt insbesondere für Verfügungen Dritter oder behördliche Maßnahmen (Pfändungen, Beschlagnahme etc.).
13.3 Der Lieferer ist nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Zurücknahme der Eigentumsvorbehaltsware nach Mahnung bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug berechtigt. Die Fristsetzung kann beim Vorliegen gesetzlicher Ausnahmetatbestände unterbleiben.
13.4 Der Besteller wird auf seine Kosten eine Versicherung für die gelieferten Waren gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken für die Zeit bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung abschließen.
13.5 Soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, wird der Lieferer auf Verlangen Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
14. Verschiedenes
14.1 Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden zu diesen AGB oder zu geschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform.
14.2 Ein aufgrund dieser AGB geschlossener Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen im Übrigen verbindlich.
14.3 Der Besteller hat Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
14.4 (Warenzeichen, Handelsnamen, Marketing, gewerbliche Schutzrechte des Lieferers)
Der Besteller darf Warenzeichen, Handelsnamen und sonstige Zeichen und Schutzrechte des Lieferers nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und nur im Interesse des Lieferers verwenden.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
15.1 Erfüllungsort ist das Werk des Lieferers.
15.2 Gerichtsstand ist D-72250 Freudenstadt. Es gilt deutsches Recht.
15.3 Der Lieferer ist wahlweise berechtigt, nach eigenem Ermessen die für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichte anzurufen.
16. Copyright / Urheberrecht
Das gesamte Text- und Bildmaterial der SCHUPP GmbH & Co. KG, auch auszugsweise, unterliegt dem Copyright der SCHUPP GmbH & Co. KG oder teilweise den Urheberrechten Anderer, für die ein Nutzungsrecht besteht. Die Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt für sämtliches Bildmaterial von Druck- und Werbemedien, insbesondere auch der Homepage und den Web-Shops. Die Benutzung der Bilder bedarf der schriftlichen Freigabe durch die SCHUPP GmbH & Co. KG. Händler der SCHUPP GmbH & Co. KG. Bei Nichtbeachten des Copyrights oder unsachgemäßer Verwendung der Bilder müssen diese gegebenenfalls nach Aufforderung aus Web-Shops entfernt werden.
17. Datenschutz
Sofern im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei der Vertragsanbahnung personenbezogene Daten durch den Lieferer verarbeitet werden, verarbeitet er diese ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzanpassung- und Umsetzungsgesetzes EU (BDSGneu).
Der Lieferer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Bestellers, die er im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung vom Besteller oder Dritten erhält. Dies sind in der Regel Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse), Bank- und Zahlungsverkehrsdaten (Bank, Kontoverbindung, Verwendungszweck, ggf. Kreditkarteninformationen), Informationen aus öffentlich verfügbaren Quellen, Informationsdaten aus Datenbanken und Auskunfteien (z.B. Internet, Handelsregister, Wirtschaftsauskunftei) sowie sonstige Daten, die der Besteller dem Lieferer freiwillig überlässt.
Der Lieferer übermittelt die personenbezogenen Daten des Bestellers an Behörden/öffentliche Stellen, soweit vorrangige Rechtsvorschriften dies vorschreiben.
Gegebenenfalls übermittelt der Lieferer die personenbezogenen Daten des Bestellers an Gesellschaften der Unternehmensgruppe des Lieferers und externe Dienstleister. Letztere können sich außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums befinden, die unter Umständen nicht das gleiche Datenschutzniveau haben. In diesem Fall stellt der Lieferer sicher, dass die Übermittlung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Der Besteller hat das Recht, Auskunft über seine beim Lieferer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, unrichtig gespeicherte personenbezogene Daten berichtigen zu lassen oder seine Einwilligung in eine Datenverarbeitung jederzeit auch ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, zu widerrufen, die Verarbeitung seiner personenbedingten Daten für die Zukunft einschränken zu lassen, zu widersprechen oder die Löschung zu verlangen.
Der Besteller hat das Recht, Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einzulegen. Die für den Lieferer zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Königstrasse 10 a, 70173 Stuttgart