Seit der aktualisierten "Coronavirus-Testverordnung - TestV" vom 08.03.2021 dürfen Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe eigenständig PoC-Antigen-Tests für ihr Personal beschaffen und auch durchführen.
Was zu beachten ist
» Die zulässige Höchstmenge beträgt 10 PoC-Antigen-Tests je Mitarbeiter im Monat
» Die Verwendung eines durch das "Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" zugelassenen Antigen-Tests (Die Liste mit den zugelassenen Tests finden Sie hier)
» Der richtige Umgang mit dem PoC-Antigen-Test: Informationen über die richtige Lagerung, Durchführung und korrekte Schutzausrüstung finden Sie hier.
Die Abrechnung der Sachkosten kann in Kürze über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des jeweiligen Bundeslandes auch für Nicht-KV-Mitglieder erfolgen.
Dabei gilt maximal 6€ pro Tag je PoC-Antigen-Test.
Quellen
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/testv-abrechnung-nicht-kv-mitglieder/
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/abrechnung-honorar/