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Covid-19: Antigen-Schnelltest in der Praxis

Seit der aktualisierten "Coronavirus-Testverordnung - TestV" vom 08.03.2021 dürfen Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe eigenständig PoC-Antigen-Tests für ihr Personal beschaffen und auch durchführen.

Was zu beachten ist

» Die zulässige Höchstmenge beträgt 10 PoC-Antigen-Tests je Mitarbeiter im Monat
» Die Verwendung eines durch das "Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" zugelassenen Antigen-Tests (Die Liste mit den zugelassenen Tests finden Sie hier)
» Der richtige Umgang mit dem PoC-Antigen-Test: Informationen über die richtige Lagerung, Durchführung und korrekte Schutzausrüstung finden Sie hier.

Die Abrechnung der Sachkosten kann in Kürze über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des jeweiligen Bundeslandes auch für Nicht-KV-Mitglieder erfolgen.

Dabei gilt maximal 6€ pro Tag je PoC-Antigen-Test.

Quellen

https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/testv-abrechnung-nicht-kv-mitglieder/

https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/abrechnung-honorar/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-TestV_BAnz_AT_09.03.2021_V1.pdf

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-schnelltests.html#c20754

Tags: Covid-19
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